Allgemeine Geschäftsbedingungen

Revisionsstand: A – 01/2022 

§1 Allgemein

(1) Mit der Verwendung dieser Website erkennt der/die Auftraggeber/in die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Dementsprechend wird diese Website auch unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit betrieben. Der/die Auftragnehmer/in übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die darin angeführten Angaben fehlerfrei oder vollständig sind.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Inhalt dieser Website, insbesondere die angebotenen Leistungen und Preise, die darin beschrieben werden und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Dieses Recht beeinflusst nicht die bestehenden Geschäftsbedingungen, die der/die Auftraggeber/in beim Kauf akzeptiert hat. 
(3) Beschwerden müssen schriftlich an die Adresse bzw. an die E-Mail-Adresse des Anbieters gerichtet werden.
(4) Der Anbieter ist ein reiner Dienstleister, es handelt sich bei den Möbelstücken und Dekorationselementen um reine Designvorschläge nach optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten. Der/die Anbieter/in ist kein Verkäufer sondern lediglich Zwischenhändler der erwähnten Gegenstände.

§2 Geltung der Bedingungen

 

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Verbraucher/innen (§13 BGB). Sie gelten auch gegenüber Unternehmer/innen (§14 BGB), soweit hierauf gesondert hingewiesen wird.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte usw. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte.

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des/der Auftraggebers/in erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung.

(4) Unsere Angebote sind unverbindlich hinsichtlich ihrer Preise und der Liefermöglichkeit. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche ausgewiesen sind. Abbildungen und Fotos in Broschüren, Internetseiten, Social Media Kanälen und Präsentationen auf externen Datenträgern, können von der Wirklichkeit geringfügig abweichen. Angaben in Prospekten, Anzeigen usw., sowie öffentliche Äußerungen durch uns, unsere Vertreter/innen oder Gehilf/innen (§ 434 I 3 BGB) werden nur Bestandteil der Dienstleistung, wenn im Vertrag ausdrücklich Bezug darauf genommen wird.

§3 Preise

 

(1) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise als Bruttopreise „ab Werk“. Im ausgewiesenen Betrag sind 19% Umsatzsteuer enthalten. Weitere auftragsbezogene Ausgaben, etwa für Transportkosten, gehen ebenfalls zu Lasten des/der Auftraggebers/in.

(2) Kostenvoranschläge werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anders bestimmt ist. Die Berechnung erfolgt auf Grund der tatsächlich angefallenen Kosten oder nach Vorlage einer verbindlichen Auftragsbestätigung.

(3) Subseiten, Einkaufslisten und Mood Boards können Affiliate Links, also Partner Links enthalten: Das bedeutet, dass wir eine Provision erhalten, insofern der/die Käufer/in über diese Links einkauft. Diese Links dienen auch dazu, direkt zu dem erwähnten Produkt zu gelangen.

(4) Die erwähnten Verkaufspreise sind rein informativ und können je nach Partner/Anbieter/Verkäufer abweichen. 

(5) Die ausgewiesenen Produktpreise sind Verkaufspreise. Die Bestimmung der Marge unterliegt der Unternehmerfreiheit und wird von selbst bestimmt. Der Einkaufspreis, bzw. die Marge muss dem/ der Auftraggeber/in nicht offengelegt werden.

(6) Die Styling-/Montagekosten sind gegliedert in Arbeitsstunden, Zuschläge für Überstunden sowie Reisekosten und Zulagen. Vorbereitungs-, Reise-, Warte- und Wegezeit werden als Arbeitszeit verrechnet. Verzögert sich die Montage ohne unser Verschulden, so hat der/die Auftraggeber/in alle Kosten für die Wartezeit und weitere Reisezeit zu tragen.

§4 Zahlung

 

(1) Rechnungen sind unbar per Überweisung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist auf folgendes Konto zu begleichen:

Flemming & von Ramin GbR – WØHLBEHAGN

SOLARIS

IBAN: DE56110101015758530100

BIC: SOBKDEB2XXX

Sie gelten ab dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verfügung steht. In Ausnahmefällen, die schriftlich zu vereinbaren sind, ist eine Barzahlung möglich.

(2) Ab Vertragsabschluss erfolgt die Zahlung in Vorauszahlung. In Ausnahmefällen, die schriftlich zu vereinbaren sind, auch mittels Anzahlung sowie Rechnung nach Erbringung der Leistung.

(3) Jede Rechnung ist ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

(4) Wir sind berechtigt, Teilleistungen vorzunehmen und zu berechnen.

(5) Andere Zahlungsformen (z. B. Abschlagszahlungen) bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Entstehen hierdurch Kosten, trägt diese allein der/die Auftraggeber/in.

(6) Unsere Vertreter und unsere Erfüllungsgehilfen sind nicht berechtigt, für uns Zahlungen entgegenzunehmen, es sei denn, sie legen eine entsprechende Vollmacht vor.

(7) Eine Aufrechnung mit Ansprüchen ist ausgeschlossen, wenn diese nicht von uns ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

(8) Die veranschlagten Preise beziehen sich lediglich auf die Kosten für die Dienstleistungen des/der Auftragnehmers/in, Material/Produktkosten & Kosten für externe Gewerke/Dienstleister sind nicht enthalten und werden separat kalkuliert.

(9) Sollten zwischen den geschätzten Material-/Interieurkosten und den tatsächlichen Kosten Differenzen entstehen, werden diese dem/der Auftraggeber/in zeitnah kommuniziert und in Form einer Gutschrift oder Rechnung nach Projektabschluss verrechnet.

§5 Widerrufsrecht

(1) Für den Fall der Stornierung von Aufträgen durch den den/die Auftraggeber/in muss diese schriftlich erfolgen. Bei Stornierung werden grundsätzlich die bis dahin durch den/die Auftragnehmer/in erbrachten Leistungen in Form von Material- und/oder Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Weiterhin gelten folgende Stornierungsfristen: Erfolgt die Stornierung bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. -lieferung, so werden 50% der Auftragssumme fällig, bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. -lieferung werden 75% der Auftragssumme fällig. Die aus der Stornierung resultierenden fälligen Beträge werden mit der ggf. geleisteten Anzahlung verrechnet. Ist der bis zum Stornierungszeitpunkt bereits durch den/die Auftragnehmer/in erbrachte Material- und/oder Zeitaufwand höher als die o.g. Stornierungsforderungen, ist ersterer ausschlaggebend für den Zahlbetrag.

(2) Entsprechend § 312d, Ziff. 4 BGB zum Widerrufs-und Rückgaberecht besteht kein Widerrufsrecht zur Lieferung von Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Bei der Stornierung einer bereits fertiggestellten maßgeschneiderten Leistung (z. B. Bedarfsanalyse, Raumstyling usw.) werden 100% des Auftragswertes berechnet. Bei teilweise fertiggestellten maßgeschneiderten Leistungen werden die bis dahin durch den/die Auftragnehmer/in erbrachten Leistungen in Form von Material- und/oder Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Ferner gelten die Stornierungsfristen in §5.1.

§6 Fertigstellung & Lieferung

 

(1) Von uns genannte Fristen, Termine oder Verfügbarkeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden. Das Verstreichen verbindlicher Fristen berechtigt den Kunden zum Rücktritt oder zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung, sofern er eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Tagen setzt und die Erklärung abgibt, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen wird. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des/der Auftraggebers/in voraus.

(2) Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen unsererseits oder seitens eines unserer Lieferanten verlängert die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Ist die Behinderung nicht kurzfristig zu beheben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass der/die Auftraggeber/in seine/ihre Zahlungsfähigkeit nicht hinreichend gewähren kann und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der/die Auftraggeber/in die Zahlung bewirkt oder sie sichergestellt hat. Erfolgt dies nach Aufforderung nicht innerhalb von 5 Werktagen, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(4) Nach jeder Projektphase wird dem/der Auftraggeber/in ein Zeitraum von max. 2 Wochen eingeräumt,

in denen Änderungs- /Korrekturwünsche angebracht werden können. Nach Ablauf dieser Frist sind Änderungen/Korrekturen nur noch mit Zusatzkosten möglich. Die Änderungsdurchläufe der einzelnen Projektphasen definieren sich wie folgt:

  1. a) Grobkonzept: Einmalige Änderung des Grobkonzepts pro Raumeinheit inbegriffen. Zusätzliche Zeit im Falle eines Änderungsdurchlaufs: ca. 1-3 Wochen.
  2. b) Detailkonzept: Innerhalb des Detailkonzeptes sind pro Produkt-/Farb-/Materialvorschlag bis max. 3 Alternativvorschläge zusätzlich zu den bereits vorhandenen inbegriffen. Zusätzliche Zeit im Falle eines

Änderungsdurchlaufs: ca. 2-3 Wochen.

  1. c) Umsetzung: Einmalige Änderung der Wand- & Bodengestaltung (nur vor Positionierung/Installation des

Interieurs) und einmaliger Austausch inkl. Retourenabwicklung bereits gelieferter Waren, ist in folgenden Fällen möglich:

  • gefällt nicht
  • entspricht nicht der Beschreibung/Abbildung
  • defekt oder beschädigt
  • Falscher Artikel geliefert
  • Lieferung ist unvollständig
  • Lieferzeit zu lang

Ausgenommen sind Maß- & Sonderanfertigungen, Unikate (wie beispielsweise Antiquitäten), Pflanzen

und Waren, deren Hersteller/Händler eine Rückgabe prinzipiell ausschließen.

(5) Jegliche Zusatzkosten über die vereinbarten Leistungen hinaus, für beispielsweise Waren, Material, Lieferung & externe Dienstleister sind vom Kunden zu tragen, bzw. müssen nachkalkuliert werden.

(6) Soweit Leistungen einschließlich Styling / Installation geschuldet werden, wird diese erst begonnen, wenn der Kunde schriftlich mitgeteilt hat, dass alle Vorbereitungen, die der Kunde erbringen muss, erbracht sind.

(7) Soweit das Styling / Installation aufgrund von Umständen verzögert wird, welche der Kunde oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.

(8) Lässt sich eine vereinbarte Frist infolge von nicht beherrschbaren Umständen bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den/die  Auftraggeber/in umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche aufgrund einer Fristüberschreitung, die nicht durch uns verschuldet wurde, sind ausgeschlossen.

(9) Im Fall des Verzugs ist der/die Auftraggeber/in berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen, die jedoch mindestens 4 Wochen betragen muss. Nach ihrem fruchtlosem Ablauf ist er/sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des/der Auftraggebers/in sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht.

§7 Erfüllungsort und Gefahrübergang

 

(1)Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

(2) Verkaufsware ist nicht versichert. Ist die Versendung vereinbart, geht die Haftung zu dem Zeitpunkt auf den/der Auftraggeber/in über, an welchem die Sache durch uns zur Versendung bereit ist (Gefahrübergang). Dies gilt auch, wenn sich die Lieferung in Folge von Umständen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, und wenn wir die Ware mit eigenen Fahrzeugen transportieren.

§8 Eigentumsvorbehalt bei Verkaufsware

(1) Die gelieferte Verkaufsware bleibt solange unser Eigentum, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den/die Auftraggeber/in aus der Geschäftsverbindung beglichen sind und wir uneingeschränkt über das Geld verfügen können. Dies gilt auch für künftige Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen und wenn Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

(2) Der/die Auftraggeber/in ist berechtigt, die Verkaufsware im ordentlichen Geschäftsgang an Abnehmer oder Dritte weiterzuveräußern. Wir sind befugt, die Forderungen vom Abnehmer oder Dritten selbst einzuziehen; jedoch werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der/die Auftraggeber/in seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat uns der/die Auftraggeber/in die notwendigen Angaben zum Abnehmer/Dritten bzw. zum Einzug der Forderungen zu übermitteln und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten.

(3) Im Falle der Pfändung von Sachen, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, ist der/die Auftraggeber/in verpflichtet, den Pfändungsgläubiger von unseren Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Dieser hat uns die Pfändung unverzüglich anzuzeigen. Dem/der Auftraggeber/in ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen können.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des/der Auftraggebers/in, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der/die Auftraggeber/in hiermit unwiderruflich, den Ort der Warenlagerung ungehindert zu betreten und die Ware mitzunehmen.

(5) Der/die Auftraggeber/in darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (zum Beispiel Leasing), die die Übereignung unserer Vorbehaltsrechte einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den uns zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an uns zu zahlen.

(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des/der Auftraggebers/in und nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % oder ihren Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt.

§9 Gewährleistung Verkaufsware

(1) Geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung der Ware behalten wir uns aufgrund der Herstellungsverfahren (z. B. Druckverfahren, Handarbeit usw.) vor. Geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig.

(2) Auf Waren wird keine Garantie gewährleistet, es sei denn der entsprechende Händler/Hersteller hat sich im Rahmen des Kaufvertrags zur Garantiegabe verpflichtet.

(3) Weist die Ware bei Gefahrübergang oder ggf. innerhalb des Garantiezeitraums einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann auf den Austausch der mangelhaften Teile beschränkt werden. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen zu unseren Lasten. Machen diese Kosten mehr als 50 % des Lieferwertes aus, so sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.

(4) Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom/von Auftraggeber/in gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt, oder verweigert wird, ist der/die Auftraggeber/in nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder – in den Grenzen der folgenden Absätze – Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

(5) Führt ein Sachmangel zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das ProdHaftG fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(6) Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer „Kardinalpflicht“ beruht, haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden.

(7) Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des/der Auftraggebers/in sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des/der Auftraggebers/in.

(8) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für gebrauchte Waren. Für diese sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Bei gebrauchten Waren haften wir für Sachmängel nur bei ausdrücklicher Garantieübernahme, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(9) §478 BGB bleibt durch die Abs. 1 – 7 unberührt.

§10 Sonstige Schadensersatzhaftung

 

(1) Die Bestimmungen in Nr. 8 Abs. 3 – 8 gelten auch für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Pflichtverletzungen.

(2) Im Fall der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§ 311 II, 311a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse.

(3) Für unsere Deliktshaftung gelten die Bestimmungen in § 8 Abs. 3 – 8 entsprechend.

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) In allen Fällen der Haftung ist diese der Höhe nach auf die Schäden begrenzt, die beim Abschluss des zu Grunde liegenden Vertrages und unserem damaligen Kenntnisstand voraussehbar waren. Soweit unsere Haftung auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht beruht, ist diese Haftung auf einen Höchstbetrag von € 10.000,- für jeden einzelnen Haftungsfall, für den der/die Kunde/in Ansprüche geltend machen kann, beschränkt.

(6) Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist vorbehaltlich der §§ 438 Nr. 2, 479 BGB ein Jahr.

 

 

§11 Veröffentlichung, Urheberrecht, Datenschutz

 

(1) Wir behalten uns das Recht vor, an Orten, an welchen durch uns oder Erfüllungsgehilfen Verkaufsware installiert wurde/oder Leistungen erbracht wurden, zu Marketingzwecken selbst oder durch Erfüllungsgehilfen Fotos und Videoaufnahmen usw. zu machen.

(2) Der/die Kunde/in versichert, dass durch die von ihm gelieferten Daten (Texte, Grafiken und Bilder) keine Rechte Dritter sowie Rechtsvorschriften oder Copyrights verletzt werden. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Verletzung von Rechtsvorschriften oder Urheberrechten aus von ihm zur Verfügung gestellten Daten entstehen.

(3) Sämtliche Daten, Informationen, Abbildungen, Bilder und Texte von WØHLBEHAGN (Flemming & Fischer GbR) sind durch Urheberrechte und andere Rechte geschützt. Die Daten dürfen weder kopiert, noch vervielfältigt, neu veröffentlicht, versendet oder durch andere Mittel verteilt werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von WØHLBEHAGN ist keine Verwendung möglich. Bei Verstoß gegen die Urheberrechte behalten wir uns strafrechtliche Schritte vor.

(4) Der/die Kunde/in wird darauf hingewiesen, dass seine von ihm angegebenen persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung abgespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

§12 Gültigkeit und Gerichtsstand

(1) Diese Bedingungen sind ab 01.01.2022 gültig. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommen.

(2) Ist der/die Auftraggeber/in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von WØHLBEHAGN  (Flemming & Fischer GbR) oder seiner Rechtsnachfolgerinnen.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

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